Sportwissenschaft - Fachpraktische Prüfungen

Sportwissenschaft - Fachpraktische Prüfungen


(Foto: Ziegner) (Foto: Ziegner)


Die Informationen zu den "Fachpraktischen Prüfungen" (Bezeichnung in der LPO und im Folgenden) / "Eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfungen" (Bezeichnung in der BA-PO) gliedern sich in vier Bereiche auf:

A. Aktuelle Termine

B. Allgemeine Informationen

C. Informationen für die Studiengänge LPO (alt); LPO (neu -modularisiert); BA

D. Informationen zu den Prüfungen in den einzelnen Sportarten / Sportbereichen



A. Aktuelle Termine

Die Prüfungen finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche und der ersten vorlesungsfreien Woche statt.
 
  • Im WS 2009-2010 ist der Prüfungszeitraum vom 1. - 12. Februar 2010.

  • Der Prüfungsplan für das WS 2009-2010 findet sich hier und im Aushang der Sportwissenschaft.

B. Allgemeine Informationen

Die fachpraktische Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Studien in der jeweiligen Sportart/dem jeweiligen Sportbereich abgenommen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an allen für den jeweiligen Bereich vorausgesetzten Veranstaltungen laut Studienordnung bzw. Studienregelungen. Die Fachpraktische Prüfung besteht aus

  1. einer Prüfung des sportmotorischen Könnens und

  2. einer Prüfung der Kenntnisse in den Sportarten und Bewegungsfeldern einschließlich der didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Prüfung nach Nummer 1 erfolgt in einem sportmotorischen Test. Die Prüfung nach Nummer 2 erfolgt in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht oder in einer mündlichen Prüfung; diese kann in den Lehramtsprüfungen gegebenenfalls mit einer Demonstration verbunden werden. Beide Prüfungsteile sind an einem Termin abzulegen; ein Splitting über mehrere Semester ist nicht möglich. Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen des Prüflings in den Teilen der Prüfung und legt das Ergebnis der Prüfung im jeweiligen Teilgebiet (des Moduls) fest; dabei sind die Ergebnisse der beiden Teile der Prüfung nach Nummern 1 und 2 gleich zu gewichten. Die Prüfung in einem Teilgebiet (eines Moduls) ist bestanden, wenn jeder dieser beiden Teile mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann nur in derselben Sportart7demselben Sportbereich wiederholt werden.

Ansprechpartner für die Fachpraktischen Prüfungen: Herr Wilhelm Brodbeck.

Regelungen der Anmeldung

Regelungen für BA-Studierende

  • Anmeldung zur ersten eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfung (Module V - VII)

1. (Ziffer 1 gilt ab Studienbeginn WS 2008/2009 nicht mehr!) "Allgemeine Zulassung" zur Bachlelorprüfung beim Zentralen Prüfungsamt der BUW beantragen. Diese Zulassung ist Voraussetzung zur Meldung zur ersten eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfung (Fachpraktische Prüfung). Das Online-Formular "Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung" finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamts.
2. Anmeldung für die eingeschränkt wiederholbare Modulteilprüfung (Module V - VII) beim Zentralen Prüfungsamt der BUW zu den festgelegten Zeiten (in der Regel 4-6 Wochen vor den Prüfungswochen) mit diesem Formular
.

  • Anmeldung zu weiteren Prüfungen

Anmeldung für die jeweiligen eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfungen beim Zentralen Prüfungsamt der BUW zu den festgelegten Zeiten (in der Regel 4-6 Wochen vor den Prüfungswochen) mit diesem Formular.


Regelungen der Anmeldung für Studierende des schulformbezogenen Lehramts (neue LPO)

  • Anmeldung zur ersten Fachpraktischen Prüfung

1. Allgemeine Zulassung zu fachpraktischen Prüfungen beim Prüfungsamt mit diesem Formular beantragen, da diese bereits Teil des Ersten Staatsexamens sind.
2. Anmeldung für die Sportart/den Sportbereich, in der die Prüfung abgelegt werden sollen, unter Vorlage der vom Prüfungsamt unterschriebenen allgemeinen Zulassung im Sekretariat der Sportwissenschaft  zu den festgelegten Zeiten (in der Regel 4-6 Wochen vor den Prüfungswochen).

  • Anmeldung zu weiteren Prüfungen

Anmeldung für die jeweiligen Sportarten/Sportbereiche, in der die Prüfung abgelegt werden sollen, im Sekretariat der Sportwissenschaft  zu den festgelegten Zeiten (in der Regel 4-6 Wochen vor den Prüfungswochen). Zur Anmeldung müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

Regelungen für Studierende des stufenspezifischen Lehramts (alte LPO)

  • Anmeldung zu weiteren Prüfungen

Anmeldung für die jeweiligen Sportarten/Sportbereiche, in der die Prüfung abgelegt werden sollen, im Sekretariat der Sportwissenschaft  zu den festgelegten Zeiten (in der Regel 4-6 Wochen vor den Prüfungswochen). Zur Anmeldung müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.


Zusätzlich für alle zu beachten: Eine Anmeldung ist auch erforderlich, wenn bereits Teilprüfungen erfolgreich abgelegt wurden (d.h. auch für Wiederholungen ist eine Anmeldung erforderlich; bitte in diesen Fällen das Semester des Erstversuchs angeben).

Regelungen der Abmeldung

Regelungen für BA-Studierende (neue BA PO): Eine Abmeldung vor der Prüfung ist nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder bei Angaben von trifftigen Gründen beim Prüfungsamt  möglich (vgl. PO).

Regelungen für Studierende des schulformbezogenen Lehramts (neue LPO)
Eine Abmeldung ist bis zu 8 Tagen vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen möglich, danach nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes. Zur Abmeldung bitte dieses Formular benutzen.

Regelungen für Studierende des stufenspezifischen Lehramts (alte LPO):  Eine Abmeldung ist nur unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beim Prüfungsamt möglich.




C.Informationen für die Studiengänge LPO (alt), LPO (neu), BA

  • Weitere Regularien zu den Fachpraktischen Prüfungen nach LPO (alt) finden Sie hier für P, SI, SII.
  • Weitere Regularien zu den eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfungen nach der Prüfungsordnung für BA (neue PO).


D. Informationen zu den Prüfungen in den einzelnen Sportarten


Individualsportarten:

Sportspiele:

Weitere Sportbereiche:



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