
Fachpraktische Prüfungen und Klausuren
Die Informationen zu den "Eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfungen" (Bezeichnung in der BA-PO) bzw. "Fachpraktischen Prüfungen" (Bezeichnung in der LPO) gliedern sich in vier Bereiche auf:
A. Aktuelle Termine
B. Allgemeine Informationen
C. Informationen für die Studiengänge BA
D. Informationen zu den Prüfungen u. Abschlussanerkennungen
in den einzelnen Sportarten / Sportbereichen
Wintersemester 2020/21
A. Aktuelle Termine
Die Prüfungen finden in der Zeit vom 15.02. bis 26.02.21 statt.
Für die Fachpraktischen Prüfungen in Modul 7 - 9 sind Anmeldungen im Zentralen Prüfungsamt erforderlich. Es ist zu beachten, dass die fachpraktischen Prüfungen in den Modulen 7 - 9 aus Klausur und Praxis (= eine Prüfung) bestehen. Dies bedeutet, man kann sich nur für Klausur und Praxis zusammen an- bzw. abmelden. Ausnahme: Die Klausur oder der Praxisteil ist bereits bestanden.
Die Termine der Prüfungen im kBA- und MEd-Studiengang finden sich hier.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und den An- und Abmeldezeiträumen finden sich beim Zentralen Prüfungsamt.
Für Studierende des BA Ed (sonderpäd. Förderung) gelten die gleichen Anmeldezeiten.
B. Allgemeine Informationen
Die fachpraktische Prüfung (Module 7 bis 9) bzw. Abschlussanerkennung (Modul 10) wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Studien in der jeweiligen Sportart/dem jeweiligen Sportbereich abgenommen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an allen für den jeweiligen Bereich vorausgesetzten Veranstaltungen laut Prüfungsordnung (BA).
Die fachpraktische Prüfung (Module 7 bis 9) bzw. Abschlussanerkennung (Modul 10) besteht aus:
1. einer Prüfung des sportmotorischen Könnens
2. einer Prüfung der Kenntnisse in den Sportarten und Bewegungsfeldern einschließlich der didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten (bei Prüfungen in der Regel eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht; bei Abschlussanerkennungenen (eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht, Kolloquium, Klausur, Test, Portfolio, Ausarbeitung etc.).
Beide Prüfungsteile sind an einem Termin abzulegen; ein Splitting über mehrere Semester ist nicht möglich. Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen des Prüfungskandidaten in den Teilen der Prüfung und legt das Ergebnis der Prüfung im jeweiligen Teilgebiet/Modul fest; dabei sind die Ergebnisse der beiden Teile der Prüfung nach Nummern 1 und 2 gleich zu gewichten. Die Prüfung in einem Teilgebiet/Modul ist bestanden, wenn jeder dieser beiden Teile mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann nur in derselben Sportart/ demselben Sportbereich wiederholt werden.
Ansprechpartnerin für die Fachpraktischen Prüfungen: Denise Albert
C. Informationen für die Studiengänge BA
Alle Regelungen für die Prüfungen im BA-Studiengang finden Sie auf den Internet-Seiten des Zentralen Prüfungsamtes hier.
D. Informationen zu den Prüfungen bzw. Abschlussanerkennungen in den einzelnen Sportarten und Sportbereichen
Individualsportarten (Module 7):
Leichtathletik
Schwimmen (für Studierende, die den praktischen Teil der Prüfung vor dem WS 2019/20 nicht bestanden haben)
Schwimmen (gültig ab WS 2019/20)
Individualsportarten (Module 8):
Gerätturnen (neu ab WS 2018/19)
Gymnastik/Tanz
Sportspiele (Module 9):
Volleyball
Tischtennis
Badminton
Rückschlagspiele
Handball
Basketball
Fußball
Hockey
Weitere Sportbereiche (Modul 10):
Schneesport
Rudern/Wassersport
Judo
Inline-Fahren/Rollsport
Akrobatik/Bewegungskünste
Klettern
Windsurfen
In den hier nicht aufgeführten Sportbereichen in Modul 10 wird eine Abschlussanerkennung in Theorie (z. B. Kolloquium, Klausur, Test, Portfolio, Ausarbeitung etc.) und Praxis auf angemessenem fachlichen Niveau verbindlich durchgeführt. Die Bedingungen werden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.