Aktuelle Informationen zu den Prüfungen im WiSe 2022/23, Stand 14.12.22
Liebe Studierende,
aufgrund der politischen Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie können sich bei der Prüfungsplanung mitunter kurzfristig Änderungen ergeben. Wir sind bemüht, Ihnen diese so früh wie möglich mitzuteilen und bitten um Ihr Verständnis.
Die aktuellen An- und Abmeldezeiten zu den eingeschränkt wiederholbaren Prüfungen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass die Corona-Ausnahmeregelungen bei Prüfungen nach derzeitigem Stand ausgelaufen sind. Damit werden Prüfungen zu Veranstaltungen des WiSe 22/23 nach den Bestimmungen der Prüfungsordnungen stattfinden. Es gibt es also keine coronabedingten Freiversuche mehr! Sollten Sie nach fristgerechter Anmeldung doch nicht an einer Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich entsprechend fristgerecht wieder abmelden. Ein Nichterscheinen zur Prüfung wird als Fehlversuch gewertet. Eine Abmeldung nach der Frist ist nur durch ein ärztliches Attest möglich.
Für Rückfragen nehmen Sie ggfs. auch Kontakt mit den Prüfer*innen auf.
Informationen zu den eigeschränkt wiederholbaren Prüfungen finden sich unter A).
Fachpraktische Prüfungen und Klausuren

Foto: Wastl
Die Informationen zu den "Eingeschränkt wiederholbaren Modulteilprüfungen" (Bezeichnung in der BA-PO) bzw. "Fachpraktischen Prüfungen" (Bezeichnung in der LPO) gliedern sich in vier Bereiche auf:
A. Aktuelle Termine
B. Allgemeine Informationen
C. Informationen für die Studiengänge BA
D. Informationen zu den Prüfungen u. Abschlussanerkennungen
in den einzelnen Sportarten / Sportbereichen
Wintersemester 2022/23
PRÜFUNGSANMELDUNG FÜR DIE MODULE 1-5 kBA:
Aufgrund der Änderung in der Prüfungsordnung PO 2021 sind die Module 1-5 für die betreffenden Studierenden eingeschränkt wiederholbare Prüfungen und müssen daher beim zentralen Prüfungsamt über Studilöwe angemeldet werden.
Für Studierende der PO 2016 muss weiterhin für die Module 1-5 keine Anmeldung beim ZPA erfolgen!
PRÜFUNGSANMELDUNG FÜR DIE MODULE 7-9 kBA:
Für die Fachpraktischen Prüfungen in Modul 7 - 9 des kBA-Studiengangs sind Anmeldungen im Zentralen Prüfungsamt erforderlich. Es ist zu beachten, dass die fachpraktischen Prüfungen in den Modulen 7 - 9 aus Klausur und Praxis (= eine Prüfung) bestehen. Dies bedeutet, man kann sich nur für Klausur und Praxis zusammen an- bzw. abmelden. Ausnahme: Die Klausur oder der Praxisteil ist bereits bestanden.
Für Studierende der PO 2021 erfolgt die Anmeldung über Studilöwe.
Für Studierende der PO 2016 erfolgt die Anmeldung über Wusel.
Die Termine dieser Prüfungen finden sich hier.
Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren und den An- und Abmeldezeiträumen finden sich beim Zentralen Prüfungsamt.
Prüfungsanmeldung für Studierende des BA Ed Sonderpädagogische Förderung (auch die Erstsemester):
Für die Module SPO 1-3 muss keine Anmeldung beim ZPA erfolgen!
Für die Module SPO 5-6 erfolgt die Anmeldung über Wusel.
Die fachpraktische Prüfung (Module 7 bis 9) bzw. Abschlussanerkennung (Modul 10) wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Studien in der jeweiligen Sportart/dem jeweiligen Sportbereich abgenommen. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme an allen für den jeweiligen Bereich vorausgesetzten Veranstaltungen laut Prüfungsordnung (BA).
Die fachpraktische Prüfung (Module 7 bis 9) bzw. Abschlussanerkennung (Modul 10) besteht aus:
1. einer Prüfung des sportmotorischen Könnens
2. einer Prüfung der Kenntnisse in den Sportarten und Bewegungsfeldern einschließlich der didaktischen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten (bei Prüfungen in der Regel eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht; bei Abschlussanerkennungenen (eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht, Kolloquium, Klausur, Test, Portfolio, Ausarbeitung etc.).
Beide Prüfungsteile sind in einem Prüfungszeitraum abzulegen; ein Splitting über mehrere Semester ist nicht möglich. Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistungen des Prüfungskandidaten in den Teilen der Prüfung und legt das Ergebnis der Prüfung im jeweiligen Teilgebiet/Modul fest; dabei sind die Ergebnisse der beiden Teile der Prüfung nach Nummern 1 und 2 gleich zu gewichten. Die Prüfung in einem Teilgebiet/Modul ist bestanden, wenn jeder dieser beiden Teile mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet wurde. Eine nicht bestandene Prüfung kann nur in derselben Sportart/ demselben Sportbereich wiederholt werden.
Ansprechpartnerin für die Fachpraktischen Prüfungen: Denise Albert
Alle Regelungen für die Prüfungen im BA-Studiengang finden Sie auf den Internet-Seiten des Zentralen Prüfungsamtes hier.
Individualsportarten (Module 7):
Leichtathletik (neu ab SoSe 2022)
Schwimmen (gültig ab WS 2022/23)
Individualsportarten (Module 8):
Gerätturnen (neu ab SoSe 2022)
Gymnastik/Tanz (neu ab SoSe 2022)
Sportspiele (Module 9):
Volleyball
Tischtennis
Badminton
Rückschlagspiele
Handball
Basketball
Fußball
Hockey
Weitere Sportbereiche (Modul 10):
Schneesport
Rudern/Wassersport
Judo
Inline-Fahren/Rollsport
Akrobatik/Bewegungskünste
Klettern
Windsurfen
In den hier nicht aufgeführten Sportbereichen in Modul 10 wird eine Abschlussanerkennung in Theorie (z. B. Kolloquium, Klausur, Test, Portfolio, Ausarbeitung etc.) und Praxis auf angemessenem fachlichen Niveau verbindlich durchgeführt. Die Bedingungen werden in den jeweiligen Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
zuletzt bearbeitet am: 14.12.2022